Eigenschaften
- Persönliches Abo: Nicht übertragbar.
- Gültigkeit: Beliebig viele Fahrten im ausgewählten Geltungsbereich.
- Personenmitnahme: montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahre)
- 1. Klasse-Nutzung: Abo / Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.
Tickettyp | Pendlerabo inkl. Freizeitnutzen |
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Fahrtenanzahl | Beliebig viele Fahrten im ausgewählten Geltungsbereich |
Geltungsdauer |
Gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats. Gilt ganztägig. Mindestvertragslaufzeit: 3 Monate. |
Übertragbarkeit | Nicht übertragbar. |
Personenmitnahme | Montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahre). |
Fahrradmitnahme | Montags bis freitags ab 19 Uhr; samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig: Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder sind Fahrrad-Tickets oder Abos notwendig. Maximal ein Fahrrad pro Person. |
Erweiterung | Kombinierbar mit dem Anschluss-Ticket, FahrWeiterTicket Westfalen und EinfachWeiterTicket NRW. |
1. Klasse-Nutzung | Abo / Job Aufpreis 1. Klasse notwendig. |
Nachtbuszuschlag | Nicht zuschlagspflichtig in den Kreisen Paderborn und Höxter. |
Verkauf | Kann nur über Arbeitgeber mit einem Kooperationsvertrag mit der VPH bestellt werden. |
Häufig gestellte Fragen zum JobTicket Westfalen
Wo gilt das JobTicket?
Der Geltungsbereich des JobTickets kann individuell gewählt werden. Dazu werden sogenannte „Raumeinheiten“ miteinander kombiniert. Aus der Kombination der Raumeinheiten ergibt sich der jeweilige Geltungsbereich eines JobTickets.
Welche Raumeinheiten/Geltungsbereiche gibt es?
Alle Informationen zu den möglichen Geltungsbereichen finden Sie hier.
Kann ich auch drei Kreise wählen?
Um drei Kreise zu befahren, muss die Preisstufe D (vier Kreise) bestellt werden. Ein vierter, angrenzender Kreis kann dabei frei gewählt werden.
Welche Verkehrsmittel können mit dem JobTicket genutzt werden?
Mit dem JobTicket dürfen alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden. Der Fernverkehr und private Anbieter sind ausgeschlossen.
Kann das JobTicket auch in der Freizeit genutzt werden?
Innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs kann das JobTicket den gesamten Tag für beliebig viele Fahrten genutzt werden – zur Arbeit, für eine Dienstreise oder in der Freizeit. Zudem können ab 19 Uhr weitere Personen oder Fahrräder mitgenommen werden.
Welche Geltungsdauer hat das JobTicket?
Das JobTicket gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats.
Für wie viele Fahrten gilt das JobTicket?
Das JobTicket gilt für beliebig viele Fahrten innerhalb des ausgewählten Geltungsbereichs.
Das JobTicket gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschl. 3 Uhr des ersten Tages des Folgemonats.
Kann ich das JobTicket an andere Personen weitergeben?
Das JobTicket ist nicht übertragbar. Es ist ein Ticket, das auf den Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist. Eine Weitergabe an andere Personen ist nicht möglich.
Können weitere Personen mitgenommen werden?
Ja, es können bis zu vier Personen (davon max. eine Person ab 15 Jahren) von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig mitgenommen werden.
Können Fahrräder mitgenommen werden?
Anstelle von Personen können von Montag bis Freitag ab 19 Uhr und samstags, sonn- und feiertags (NRW) ganztägig auch Fahrräder mitgenommen werden. Für weitere Fahrräder oder die Mitnahme vor 19 Uhr sind FahrradTickets oder Abos notwendig. Es gilt: maximal ein Fahrrad pro Person.
Gibt es die Möglichkeit, mit einem Zusatzticket über den jeweils gewählten Geltungsbereich hinauszufahren?
Das JobTicket kann mit dem AnschlussTicket, FahrWeiterTicket Westfalen oder dem EinfachWeiterTicket NRW kombiniert werden. Hiermit sind Fahrten über den ursprünglichen Geltungsbereich möglich.
Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.
Was gilt für die 1. Klasse?
Für die Nutzung der 1. Klasse ist ein Abo/Job Aufpreis 1. Klasse notwendig.
Muss ich bei der Ticketkontrolle neben dem JobTicket weitere Dokumente vorzeigen?
Da das JobTicket auf einen Mitarbeitenden persönlich ausgestellt ist, muss ggf. bei der Ticketkontrolle zusätzlich ein amtliche Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Was muss ich bei der Ticketnutzung beachten?
Das JobTicket darf nicht laminiert werden. Die Tickets bestehen aus speziellem Papier und verfärben sich durch die Hitze beim Laminieren. Zudem sollte das Ticket möglichst nicht gefaltet werden. In den Kundenzentren der Verkehrsunternehmen gibt es Tickethüllen zum sicheren Aufbewahren des JobTickets.
Wer ist berechtigt, das JobTicket zu bestellen?
Alle Mitarbeitenden eines Unternehmens können ein JobTicket bestellen.
Wo kann das JobTicket bestellt werden?
Um das JobTicket anzubieten, müssen Unternehmen einen Kooperationsvertrag mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH abschließen. Wer in Folge dessen in Ihrem Unternehmen zuständig für die Bestellungen ist, müssen Sie intern erfragen.
Welche Angaben werden bei einer Bestellung benötigt?
- Arbeitgeber (inkl. Interner Ansprechpartner für das JobTicket, Telefonnummer, E-Mail / kann vom Arbeitgeber vorausgefüllt werden)
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Telefonnummer (Für mögliche Rückfragen zu der Bestellung)
- optional E-Mail (Für mögliche Rückfragen zu der Bestellung)
- Monat/Jahr des Abo-Beginns
- gewünschter Geltungsbereich (Wahl der Preisstufe sowie Bennenung der Stadt/Gemeinde, der Städte/Gemeinden, des Kreises, der Kreise)
- Starthaltestelle (Haltestelle, an der Sie in der Regel von zu Hause kommend einsteigen)
- Angaben zu Kontaktoptionen