Eigenschaften
- Persönliches Abo: Nicht übertragbar.
- Gültigkeit: Beliebig viele Fahrten in ganz Deutschland (alle Nahverkehrsmittel: Bus, Stadt-/Straßen-/U-Bahn, S-Bahn und Regionalzüge).
- Mitnahme: Keine Personen- oder Fahrradmitnahme inklusive (dafür separate Tickets notwendig).
- Kündigung: Monatlich kündbar (bis 10. eines Monats zum Ende des Kalendermonats).
- 1. Klasse-Nutzung: Gegen separates Aufpreis-Ticket möglich.
Tickettyp | Abo für 1 Person |
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Voraussetzungen zum Kauf | Das Deutschland-JobTicket wird ausschließlich im Abo an Firmen und Organisationen ausgegeben. Voraussetzung ist, dass diese mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben. |
Fahrtenanzahl | Beliebig viele Fahrten in ganz Deutschland in allen Bussen, Stadt-, Straßen-, S- und U-Bahnen sowie in allen Nahverkehrszügen (Regionalbahn und Regionalexpress). Im Fernverkehr (ICE, IC, EC) und bei privaten Anbietern (z. B. Flixtrain, Flixbus) gilt das Deutschlandticket nicht. |
Geltungsdauer |
Gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis einschließlich den ersten Werktag (Mo – Fr) des Folgemonats. Gilt ganztägig. Keine Mindestvertragslaufzeit. |
Übertragbarkeit | Nicht übertragbar (keine Weitergabe an andere Personen möglich). |
Personenmitnahme | Nicht inbegriffen – Für die Mitnahme von Personen müssen zusätzliche Tickets gekauft werden. |
Fahrradmitnahme | Nicht inbegriffen – Für die Mitnahme eines Fahrrads muss ein zusätzliches FahrradTicket gekauft werden. |
1. Klasse-Nutzung | Nicht möglich – Für die Nutzung der 1. Klasse muss ein zusätzliches Aufpreisticket für die 1. Klasse gekauft werden. |
Kündigung | Monatlich kündbar, zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats. |
Häufig gestellte Fragen zum Deutschland-JobTicket
Informationen für Unternehmen, die nur das Deutschland-JobTicket ausgeben
Wie bekomme ich die JobTicket-Variante des Deutschlandtickets?
Das Deutschland-JobTicket ist ausschließlich über den Arbeitgeber erhältlich. Es wird nicht im freien Verkauf angeboten. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Arbeitgeber.
Wie funktioniert die JobTicket-Variante beim Deutschlandticket?
Um das rabattierte Deutschland-JobTicket zu erhalten, muss sich der Arbeitgeber mit einem Kostenzuschuss beteiligen. Der Kostenzuschuss für den Arbeitgeber liegt bei mindestens 25 Prozent. Nur dann wird eine weitere Rabattierung von 5 Prozent durch das Verkehrsunternehmen gewährt. Arbeitnehmer sparen also mindestens 30 Prozent auf den Ticketpreis des Deutschlandtickets.
Muss ich das Deutschland-JobTicket bezuschussen?
Wenn Sie Ihren Mitarbeitern das Deutschland-JobTicket anbieten, müssen Sie es mit mindestens 25 Prozent (14,50€) bezuschussen.
Wie können Unternehmen ihren Mitarbeitenden die JobTicket-Variante des Deutschlandtickets anbieten?
Für den Bezug des Deutschland-Jobticket müssen Unternehmen einen Kooperationsvertrag mit der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH abschließen. In diesem Zuge erhalten Unternehmen auch Bestellformulare für Ihre Mitarbeitenden.
Was können Unternehmen tun, die bereits ein JobTicket beziehen, um in die JobTicket-Varianbte des Deutschlandtickets zu wechseln?
Alle bestehenden Unternehmen wurden bereits von uns informiert. Sollten Sie keine Abfrage erhalten haben, senden Sie uns eine E-Mail an info@vph.de. Für das Deutschland-JobTicket ist mindestens eine Vertragsergänzung notwendig.
Welche Mindestabnehmemenge hat das Deutschland-JobTicket?
Das rabattierte Deutschland-JobTicket kann bereits ab einem Mitarbeiter bestellt werden.
Kann ich nachträglich noch JobTickets des WestfalenTarifs beziehen?
Für JobTickets des WestfalenTarifs ist ein anderer Vertrag notwendig. Ein Vertragswechsel ist selbstverständlich möglich, auch beide Varianten können parallel angeboten werden, um individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter einzugehen.
Häufig gestellte Fragen zum Deutschland-JobTicket
Informationen für Unternehmen, die das JobTicket Westfalen und Deutschland-JobTicket ausgeben
Ich beziehe bereits das JobTicket des WestfalenTarifs für meine Mitarbeiter. Brauche ich jetzt einen neuen Vertrag?
Wenn Sie zusätzlich das Deutschland-JobTicket anbieten möchten, senden wir Ihnen eine Ergänzung zu Ihrem Vertrag zu.
Werden Mitarbeiter mit dem Deutschland-JobTicket der Mindestabnahmemenge des JobTickets des WestfalenTarifs angerechnet?
Ja, Mitarbeiter mit einem Deutschland-JobTicket werden der Mindestabnahmemenge von 5 Tickets angerechnet.
Lohnt sich das JobTicket des WestfalenTarifs nach Einführung des Deutschland-JobTicket noch?
Insbesondere für Mitarbeitende, denen das JobTicket Westfalen mit 16 € (kleinstmöglicher Zuschuss für zusätzlichen Rabatt) bezuschusst wird, lohnen sich noch JobTickets Westfalen. Der Mitarbeiterpreis für die Preisstufe A (Stadtgebiet Paderborn) beträgt 23,20 € und für die Preisstufe B (ein Kreis) 48,80 €. Da das JobTicket Westfalen im Gegensatz zum Deutschland-JobTicket eine großzügige Mitnahmeregelung von weiteren Personen beinhaltet, lohnt sich diese Variante des Jobtickets für viele Mitarbeitende mehr als das Deutschlandticket.
Auch JobTickets im WestfalenTarif, die nicht bezuschusst werden, lohnen sich noch. Mit einem Mitarbeiterpreis von 48,20 € für die Stadt Paderborn liegt die Preisstufe A unter dem Deutschlandticket und beinhaltet ebenfalls die Mitnahmemöglichkeit von Personen und/oder Fahrrädern in den Abendstunden und am Wochenende.
Generell ist es eine individuelle Entscheidung, ob die Mitnahmemöglichkeit oder die bundesweite Gültigkeit für den jeweiligen Mitarbeiter mit einem höheren Nutzen einhergeht.
Muss ich das Deutschlandticket bezuschussen, wenn ich es ergänzend zum JobTicket anbiete?
Nein, wenn Sie das Deutschlandticket ergänzend zum JobTicket anbieten und mindestens ein JobTicket weiterhin abnehmen, müssen Sie das Deutschland-JobTicket nicht bezuschussen. Der Mitarbeiterpreis beläuft sich dann auf 49 € (58 € ab Januar 2025).