• Information
    Sicherheit bei Verlust: Wenn Sie Ihre Chipkarte verlieren, stellen wir Ihnen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 7,00 € eine neue aus.
  • HandyTicket
    Jetzt neu auch als HandyTicket in unserem Onlineshop erhältlich und sofort nutzen.
  • Zu beachten
    Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis,
    mit dem das Alter des Inhabers nachgewiesen werden kann.

Eigenschaften

  • Das Ticket ist ein Abo für Personen ab 60 Jahren.
  • Das Abo ist 3 Monate gültig und verlängert sich danach automatisch.
  • Das 60plusAbo kann immer am 1. eines Monats begonnen werden.
  • Das Abo ist ein persönliches Ticket.
  • Gültig für beliebig viele Fahrten innerhalb der gewählt Preisstufe.
  • Umstiege, Fahrtunterbrechungen sowie Rück- und Rundfahrten sind gestattet.
  • Wahlweise als Chipkarte per Online-Bestellung oder als HandyTicket in unserem Onlineshop verfügbar!

Erhältlich
per Online-Bestellung als Chipkarte | als HandyTicket in unserem Online-Shop | im Kundencenter
Gültigkeit
montags bis freitags ab 8 Uhr sowie samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis 3 Uhr (Betriebsende) des Folgetages
Nutzung
1 Person
Mitnahmemöglichkeit
nein
Übertragbarkeit
nein
Nachtbusnutzung
zuschlagspflichtig (pro Person)
Voraussetzungen
Ticketinhaber: mindestens 60 Jahre alt
Mindestvertragslaufzeit
3 Monate, danach monatlich kündbar
Zahlung
monatlich per SEPA-Lastschrift , PayPal oder Kreditkarte in unserem Online-Shop als HandyTicket. Die Chipkarte nur mit SEPA-Lastschrift.
GeltungsbereichPreisstufePreis
pro Monat
Stadtgebiet Paderborn1H35,30 €
Kreise Paderborn und Höxter6H49,20 €
Ganz Westfalen10W104,00 €

Preise gültig ab: 01.08.2024

60plusAbo-Bestellschein (gültig ab 01.08.2024)

Tarifbestimmungen WestfalenTarif (gültig ab 01.08.2024)

Die Bedingungen für den Ticketbezug im Abo (Abo-AGB) finden Sie in den Tarifbestimmungen des WestfalenTarif.

Beförderungsbedingungen NRW-Tarif (gültig ab 01.07.2024)

Häufig gestellte Fragen zum 60plusAbo

Das 60plusAbo beginnt immer zum 1. des Monats, ab dem Sie es bestellen. Das Abonnement läuft dann für mindestens 3 Monate. Wenn es nicht gekündigt wird, verlängert es sich anschließend automatisch jeweils um einen weiteren Monat.

Es ist als Chipkarte oder als Handyticket erhältlich. Für die Ausgabe als Chipkarte muss die Bestellung bis zum 15. des Vormonats bei uns eingegangen sein.

Das 60plusAbo als Handyticket kann jederzeit hier bestellt werden.

Sollten Sie kurzfristig ein 60plusAbo benötigen, stellen wir Ihnen auch gerne ein vorläufiges Ticket aus. Sprechen Sie dazu einfach die Kolleginnen und Kollegen in unserem Kundencenter am Kamp an. Sie helfen Ihnen gerne weiter

Chipkarte: Das 60plusAbo können Sie sowohl online bestellen als auch in unserem Kundencenter an der Westernmauer erwerben. Alternativ können Sie den Bestellschein auch ausdrucken, ausfüllen und per Post an PaderSprinter GmbH, Barkhauser Straße 6, 33106 Paderborn versenden oder persönlich in unserem Kundencenter an der Westernmauer abgeben.

HandyTicket: Das PaderTicket als Handyticket können Sie ganz einfach hier bestellen.

Bei der Ticket-Bestellung muss der Vertragsnehmer mindestens 18 Jahre alt sein. Da das 60plusAbo ein Abonnement für Personen ab 60 Jahren ist, muss der Ticketinhaber mindestens 60 Jahre alt sein.

Im Rahmen der Prüfung Ihres Abo-Antrags werden wir Auskünfte über Ihre Bonität und die Bonität des Kontoinhabers bei einer Wirtschaftsauskunftsdatei einholen. Bei einer negativen Auskunft sind wir nicht verpflichtet, den Abo-Antrag anzunehmen.

Der Betrag für das 60plusAbo wird immer am 6. des jeweiligen Monats abgebucht.

Chipkarte: Der Vertrag kann jederzeit zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bei uns eingereicht werden. Nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist das 60plusAbo zum Ende eines jeden Gültigkeitsmonats kündbar. Die Kündigung kann jederzeit zum Ende eines Gültigkeitsmonats erfolgen. Auch diese Kündigung muss schriftlich bei uns eingereicht werden.

Natürlich können Sie auch vor Ablauf der regulären Mindestvertragslaufzeit kündigen. Wird das 60plusAbo vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, so wird eine Fahrgeldnachberechnung in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Zudem kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.  Diese Kündigung kann jederzeit zum Ende eines Gültigkeitsmonats erfolgen und muss uns schriftlich vorliegen.

Handyticket: Der Vertrag kann jederzeit zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über den Button „Kündigen“ nach erfolgreichem Login im System. Nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist das 60plusAbo zum Ende eines jeden Gültigkeitsmonats kündbar. Die Kündigung kann jederzeit zum Ende eines Gültigkeitsmonats erfolgen.

Natürlich können Sie auch vor Ablauf der regulären Mindestvertragslaufzeit kündigen. Wird das 60plusAbo vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt, so wird eine Fahrgeldnachberechnung in Höhe von 30,00 Euro erhoben. Zudem kann eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.  Diese Kündigung kann jederzeit zum Ende eines Gültigkeitsmonats erfolgen.

Sollten Sie Ihr 60plusAbo einmal verloren haben, bekommen Sie von uns ein Ersatzticket ausgestellt. Dieses kostet 7,00 €.

 

Ja

Chipkarte: Sollten sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich mit (per E-Mail an kundenservice@padersprinter.de). Etwaige Änderungen können wir jeweils zum ersten eines Gültigkeitsmonats berücksichtigen, sofern Sie uns die Änderung bis spätestens zum 15. des Vormonats mitgeteilt haben.

Eine Änderung der Bankverbindung bedarf der Vorlage eines vom Kontoinhaber unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats.

Handyticket: Sollten sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, teilen Sie uns dies bitte umgehend schriftlich mit (per E-Mail an kundenservice@padersprinter.de).

Die Änderung der Bankverbindung können Sie nach erfolgreichem Login direkt im System vornehmen.

Eine Änderung der Bankverbindung bedarf der Vorlage eines vom Kontoinhaber unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandats.

Nutzen Sie Ihr 60plusAbo z. B. aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Verlust nicht, führt das nicht zu einer Unterbrechung des Abo-Vertrags. Eine Erstattung von Beförderungsentgelten wegen Nichtnutzung des Abos erfolgt nicht.

Ein (((eTicket ist ein elektronischer Fahrschein und kann auf verschiedene Art und Weise ausgegeben werden, zum Beispiel als Handyticket oder auf einer Chipkarte. Auf dem Chip der Karte sind dann alle relevanten Informationen des Abonnements gespeichert. Um die Echtheit eines (((eTickets zu prüfen, werden elektronische Lesegeräte genutzt, die das (((eTicket entschlüsseln und umgehend auf ihre räumliche und zeitliche Gültigkeit prüfen. Hierfür muss die Chipkarte lediglich an ein Prüfgerät mit dem (((eTicket-Symbol gehalten werden. Wenn das Ticket gültig ist, leuchtet ein grünes Licht. Der Busfahrer bzw. das Kontrollpersonal erhält dann ggf. noch zusätzliche Prüfhinweise, wie Name oder Alter, falls diese für die Fahrtberechtigung relevant sind.

Die Chipkarte ist eine Plastikkarte in der Größe einer EC-Karte. Auf der Chipkarte können mehrere elektronische Fahrkarten gespeichert werden. Die Chipkarte mit der darauf gespeicherten elektronischen Fahrkarte ersetzt Ihr Papierticket oder Ihre bisherige Wertmarke. Sie bekommen somit nach Erhalt Ihrer Chipkarte keine Wertmarken mehr zugesendet, die Sie regelmäßig austauschen müssen. Die Chipkarte selbst muss erst nach 5 Jahren ausgetauscht werden. Hierzu müssen sie nichts unternehmen. Wir werden ihnen, wenn Ihre Chipkarte ausgetauscht werden muss, automatisch eine neue zusenden.

Die sicherheitstechnische Nutzungsdauer beträgt ähnlich wie bei den Giro- oder Kreditkarten ca. 5 Jahre. Das Ende der Nutzungsdauer ist auf der Vorderseite der Chipkarte aufgedruckt und kann auch über den QR-Code auf der Vorderseite elektronisch ausgelesen werden. Rechtzeitig vor Ablauf der Nutzungsdauer wird Ihnen eine neue Chipkarte automatisch zugesandt.

Die elektronische Fahrkarte ist ein elektronischer Datensatz ihrer Fahrtberechtigung, der manipulations- und fälschungssicher in der Chipkarte gespeichert ist. Diese enthält neben dem örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich, bei persönlichen Abonnements auch Vorname und Name in maskierter Form sowie Geburtsdatum und Geschlecht des Inhabers ( „Max Mustermann, geb. 01.03.1974, männlich“ wird zu „Max@Mustermann 03/1974 M“).

Wir verwenden Kürzungsregel 2

2. Namenskürzungsregel 2 (gekürzter Name im Klartext)

Der Vorname wird nach 6 Zeichen abgeschnitten, der Nachname nach 12 Zeichen.

Vor- und Nachname werden durch das #-Zeichen voneinander getrennt (gilt gleichzeitig als

Kennzeichnung der Kürzungsregel 2).

Beispiele

Der Fahrgastname Anna Meyer wird zu Anna#Meyer

Der Fahrgastname Barbara Schöneberger wird zu Barbar#Schöneberger

Der Fahrgastname Isabella Müller wird zu Isabel#Mülle

 

Vorteile der Chipkarte:

  • Der monatliche Wertmarkentausch entfällt
  • Die Chipkarte passt in jede Geldbörse
  • Bei Verlust der Karte können wir das Abonnement (personalisiert sowie übertragbar) umgehend sperren und eine Ersatzkarte ausstellen.
  • Die Chipkarte ermöglicht eine schnelle, sichere und kontaktlose Kontrolle.
  • Die Chipkarte funktioniert im Gegensatz zum Handyticket auch ohne Akku.
  • Mit der Chipkarte sparen wir gemeinsam eine Menge Papier ein.
  • Durch festgelegte Standards wird das (((eTicket langfristig zu einer Vereinheitlichung deutscher und internationaler Mobilitätsleistungen führen.
  • Erhöhte Sicherheit: Wird die Chipkarte verloren oder gestohlen, kann sie inklusive aller Abonnements gesperrt werden. Gegen einen Kostenbeitrag von 7 Euro erhalten Kunden umgehend eine Ersatzchipkarte.

Hinweise für Karteninhaber:

  • Die Chipkarte darf nicht an Magnete gehalten werden
  • Das Bus- und Bahnfahren ohne gültige Fahrtberechtigung auf der Karte führt zu einem erhöhten Beförderungsentgelt sowie ggf. zu einer Anzeige wegen Erschleichung von Beförderungsleistungen.
  • Inhaber personalisierter Abonnements müssen immer einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen, um einen Legitimationsnachweis erbringen zu können.
  • Die Chipkarte hat ein Gültigkeitsende (dieses ist unten links auf der Karte vermerkt). Wir senden rechtzeitig vor Ablauf der zeitlichen Gültigkeit automatisch eine neue Karte zu.
  • Die Chipkarte ist mit Beendigung des Abonnements wieder an den PaderSprinter zurückzugeben.
  • Die Chipkarte darf nicht gelocht, beklebt, laminiert oder anderweitig verändert werden.

Bei Verlust oder Zerstörung der Chipkarte fällt eine Bearbeitungsgebühr für das Ausstellen einer Ersatzkarte an.

 

Sollte sich bei einer Kontrolle herausstellen, dass Ihre Chipkarte defekt ist, stellt das Prüfpersonal Ihnen ein vorläufiges erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) aus. Kontaktieren Sie daraufhin schnellstmöglich den Kundenservice des PaderSprinters, um Kosten zu vermeiden.

Um Ihr Abonnement weiterzunutzen, müssen Sie die defekte Karte bei uns austauschen. Sie können die defekte Karte vor Ort im Kundencenter, Westernmauer 18, oder per Post abgeben. In der Zwischenzeit müssen Sie in finanzieller Vorleistung Tickets des Regeltarifs für Ihre Fahrten erwerben. Im Anschluss können sie die Belege einreichen. Die Erstattung der Tickets des Regeltarifs wird dann bei uns vorgenommen, sofern Sie den Defekt unmittelbar angezeigt haben.

 

Wenn Sie Ihre Chipkarte Karte verlieren, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich unter 05251 – 6997-222 oder der E-Mail Adresse kundenservice@padersprinter.de. Daraufhin wird Ihre Chipkarte umgehend gesperrt. Das Anfertigen Ihrer neuen Chipkarte kann bis zu 5 Tage dauern. Sie können Ihre neue Chipkarte wahlweise im Kundencenter an der Westernmauer persönlich abholen oder sich die Karte per Post zusenden lassen. Für das Anfertigen einer neuen Karte fällt eine Bearbeitungsgebühr von 7 € an.

Das Fahren ohne eine Chipkarte mit gültigem (((eTicket-Abonnement kann zu einem erhöhten Beförderungsentgelt führen. Wir bitten Sie daher, sich für die Zwischenzeit, um alternative Tickets für Ihre Beförderung zu kümmern. Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiter aus dem Kundenservice hierzu.

 

Ja, Sie können weiterhin AnschlussTickets sowie FahrWeiterTickets Westfalen und EinfachWeiterTickets NRW kaufen, um den Geltungsbereich Ihres Abonnements zu erweitern. Eine Kombination aus (((eTicket-Abo auf der Chipkarte und einem Papierticket ist problemlos möglich.

Sie müssen die Chipkarte schnellstmöglich nach Ablauf Ihres Abonnements im Kundencenter an der Westernmauer 18 abgeben. Alternativ können Sie die Chipkarte auch per Post (PaderSprinter GmbH, Barkhauser Str. 6, 33106 Paderborn) senden.

Das Bus- oder Bahnfahren mit einer Chipkarte nach Ablauf des Abonnements ist gleichzusetzen mit dem Fahren ohne Fahrschein und führt zu einem erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € (Stand 2023).

 

In einem ersten Schritt werden folgende Abos als (((eTickets angeboten:

  • PaderTicket Basis und Premium
  • 60plus Abo
  • Deutschlandticket

 

Bei der Kontrolle durch das Prüfpersonal wird die elektronische Fahrkarte ausgelesen und deren zeitliche, räumliche und tarifliche Gültigkeit automatisiert geprüft. Durch ein optisches Signal wird dem Kontrolleur angezeigt, dass die Fahrkarte gültig ist und auf dem Display erscheint die Anzeige „OK“, ein grünes Licht oder ein grüner Haken. Bei einem persönlichen Abo ist wie bisher ein Lichtbildausweis mitzuführen und bei Bedarf vorzuzeigen.

Bei nicht lesbaren Chipkarten wird Ihnen ein „Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)“ ausgestellt. Sie werden gebeten, sich mit dem Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen, das die Chipkarte an Sie ausgegeben hat. Dort wird die Chipkarte geprüft und je nach Ergebnis das EBE storniert und ggf. eine neue Chipkarte ausgestellt bzw. das EBE aufrecht erhalten.

Wir haben uns bei der Umstellung der Abonnements auf die Chipkarte für den deutschlandweiten Standard (((eTicket Deutschland entschieden. Dieser gilt als besonders sicher im Hinblick auf Missbrauch, Manipulationen oder Fälschungen.

Der Standard wurde in enger Zusammenarbeit mit der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder entwickelt. Beim (((eTicket Deutschland-Standard wurde ein besonderer Fokus auf Datenschutz, Datensparsamkeit und Verbraucherschutz gelegt.

 

Alle relevanten Daten des Abonnements, bzw. Tickets werden verschlüsselt auf dem Chip der Karte gespeichert.

Auf dem Chip der Chipkarte werden die jeweiligen Gültigkeitsmerkmale (Ticketart, räumliche Gültigkeit/Preisstufe, zeitliche Gültigkeit, Übertragbarkeit, Kartennummer, bei einem (((eTicket mit Kundenvertrag (personalisierte Abonnements) zusätzlich Vorname und Name, Geschlecht, Geburtsjahr und -monat) verschlüsselt gespeichert. Das Verschlüsselungsverfahren wird laufend auf seine Sicherheit überprüft.

Durch die Verwendung einer Chipkarte an einem Lesegerät wird bei jedem Prüfvorgang ein Kontrolldatensatz (Datum, Uhrzeit und Haltestelle) erstellt. Dieser wird im Lesegerät kurzzeitig zwischengespeichert und dort nach der Übermittlung an das Hintergrundsystem des jeweiligen Verkehrsunternehmens direkt gelöscht. Der Kontrolldatensatz wird pseudonymisiert erstellt und in

den Hintergrundsystemen zur Gewährleistung der Systemsicherheit überprüft.

Das Verkehrsunternehmen nutzt die pseudonymen Daten ausschließlich zur Marktanalyse sowie zur Optimierung des Angebotes.

Es wird kein personenbezogenes Bewegungsprofil erstellt. Auf Chipkarten des Standards „eTicket Deutschland“ werden die jeweils letzten 10 Nutzungen gespeichert. Diese können durch das Kontrollpersonal oder auf Wunsch des Kunden in den Kundenzentren der ausgebenden Stelle eingesehen und gelöscht werden.

 

Die elektronische Fahrkarte enthält die für die Fahrt relevanten Daten, wie das Produkt und den räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich (Fahrkartendaten).

Bei persönlichen Abonnements werden darüber hinaus der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum sowie das Geschlecht gespeichert (persönliche Daten). Der Vor- und Nachname wird in der elektronischen Chipkarte lediglich maskiert gespeichert, d.h. der Name ist ohne zugehörige Vergleichsreferenz – z.B. einen Lichtbildausweis – nicht entzifferbar.

Wir verwenden Kürzungsregel 2

Der Vorname wird nach 6 Zeichen abgeschnitten, der Nachname nach 12 Zeichen.

Vor- und Nachname werden durch das #-Zeichen voneinander getrennt (gilt gleichzeitig als

Kennzeichnung der Kürzungsregel 2).

Beispiele

Der Fahrgastname Anna Meyer wird zu Anna#Meyer

Der Fahrgastname Barbara Schöneberger wird zu Barbar#Schöneberger

Der Fahrgastname Isabella Müller wird zu Isabel#Müller

 

Die Chipkarte kann elektronisch ausgelesen werden enthält dabei jedoch keine eigene Energiequelle (passiver Transponder). Die Stromversorgung des Chips erfolgt durch ein vom Prüfgerät erzeugtes elektromagnetisches Feld welches von dem auslesenden, aktiven Transponder (Kontrollgerät) ausgesendet wird.

Wenn Sie selbst nachsehen wollen, was in Ihrem (((eTicket gespeichert ist, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Über die eTicket Info App oder eTicket.app
  • Nutzung unserer smilecard-Terminals im Bus

Hinweis: Aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzungen ist das Auslesen der Chipkarte noch nicht bei allen Android-Smartphones möglich – Ausprobieren lohnt sich aber!

 

Neben der elektronischen Fahrkarte sind zehn Speicherplätze für sog. Transaktionsdaten (Logbuch) auf der Chipkarte vorhanden.

Ein Transaktionsdatensatz entsteht bei einem Datenaustausch zwischen Chipkarte und Terminal, z.B. im Rahmen einer Fahrkartenkontrolle. Der Transaktionsdatensatz wird im Logbuch als Eintrag gespeichert. Er enthält Angaben zu Zeit, Ort und Art der Transaktion sowie die Terminalnummer und die Produktnummer.

 

Die Chipkarte selbst verfügt über zehn Speicherplätze für Transaktionsdateneinträge. Ab dem elften Logbucheintrag werden die alten Einträge mit den neuen Folgeeinträgen überschrieben, so dass immer nur die letzten zehn Einträge auf der Chipkarte gespeichert sind.

Kontrollnachweise im Hintergrundsystem werden unmittelbar nach Durchführung der Missbrauchsanalyse gelöscht.

 

Die bei uns eingesetzten kontaktlosen Chipkarten sind, wie mittlerweile auch viele Bankkarten, auf drahtlosen Datenaustausch im Nahbereich ausgelegt. Das Auslesen der Daten auf der Chipkarte ist bis zu einer Entfernung von maximal 2 cm zwischen Chipkarte und Lesegerät möglich, die Datenübertragung zwischen Chipkarte und Lesegerät hängt aber insbesondere von der räumlichen Lage und der „Verpackung“ der Chipkarte ab (z.B. Brieftasche). Grundsätzlich können kontaktlose Chipkarten durch im Handel erhältliche spezielle Schutzhüllen zusätzlich geschützt werden.

Im Bestellprozess für das 60plusAbo als HandyTicket wird abgefragt, ob ein Wechsel von einem anderen Produkt stattfindet. Dies bitte entsprechend ausfüllen. Die Abbuchung für das 60plusAbo als HandyTicket findet dann direkt statt. Wir werden im Anschluss eine Abrechnung der Chipkarte vornehmen.

Das 60plusAbo startet sofort und wird immer für den gesamten Monat berechnet, unabhängig vom Startdatum.

Den vollständigen, aktiven Barcode erhalten Sie, wenn die Zahlung final vom Zahlungsdienstleister bestätigt wurde. Zuvor wird ein Störer („Erst gültig sobald die Bezahlung durchgeführt wurde.“) über dem Barcode angezeigt.