Die KVP/PaderSprinter steht in den letzten Monaten im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung verstärkt im öffentlichen Interesse. Die Schadensersatzforderung einer Mitarbeiterin in diesem Zusammenhang, die dem Unternehmen als Arbeitgeber Versäumnisse im Umgang mit einem Vorfall vorwarf, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gleichwohl nahm die Geschäftsführung das Verfahren und die öffentliche Berichterstattung zum Anlass, die Maßnahmen zum Allgemeinen Gleichbehandlunggesetz (AGG) und zur Unternehmenskommunikation zu überprüfen und zu optimieren.
Aufarbeitung der Vorwürfe
Um mehr über den Inhalt der Vorwürfe zu erfahren, initiierte die Geschäftsführung zahlreiche Treffen mit ehemaligen und aktuellen Mitarbeitenden. Viele solcher persönlicher Gespräche wurden inzwischen geführt. Bei diesen Terminen verdichteten sich die Hinweise auf unangemessene Äußerungen am Arbeitsplatz aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit. Diese jetzt zur Sprache gebrachten Vorfälle liegen inzwischen jedoch zu lange zurück, um arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu begründen.
Im Zuge der Aufarbeitung hat sich die Geschäftsführung natürlich die Frage gestellt, warum die Betroffenen gezögert hatten, die Vorfälle über die damals schon bestehenden Meldestellen oder direkt an sie heranzutragen. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Mitarbeitenden keinen ausreichend niederschwelligen Weg dazu sahen und womöglich in Einzelfällen auch, dass das Bewusstsein um die Belange des AGG noch zu wenig verinnerlicht war. Die Geschäftsführung bedauert dies für die Vergangenheit und sieht eine Veränderung als ihren Auftrag für die Zukunft an.
Nach Beginn der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung im Sommer 2022 wurden keinerlei neue Vorfälle dieser Art verzeichnet. Das lässt den Schluss zu, dass die damalige Reaktion der Geschäftsführung durchaus positiven Einfluss genommen hat.
Maßnahmen beim PaderSprinter
Den Themen des AGG kam bei der KVP/PaderSprinter bereits vor den Vorwürfen im Sommer 2022 besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu. Inzwischen wurden weitere Maßnahmen angestoßen und umgesetzt. Noch während des Gerichtsverfahrens wurde eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat in Kraft gesetzt. Darin wird nicht nur auf die eigens eingerichtete und jetzt erweiterte betriebsinterne Meldestelle, sondern auch auf externe Anlaufstellen hingewiesen. Die bestehenden Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wurden intensiviert, da natürlich der Prävention hohe Priorität zukommt. Dabei wurden die Maßnahmen jeweils auf alle Mitarbeitenden und auch auf die besonderen Anforderungen an Mitarbeitende mit Personalverantwortung angepasst. Ein Projekt zur Weiterentwicklung der internen Kommunikation und Unternehmenskultur soll in Kürze mit externer Begleitung beginnen.
Zukunft der Betroffenen im Unternehmen
Die KVP/PaderSprinter versteht natürlich das öffentliche Interesse an diesem Thema, das eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabenstellung berührt. Insbesondere zur beruflichen Zukunft der Beteiligten kommt es weiterhin zu Nachfragen seitens der Medien. Der KVP/PaderSprinter sind hier von Arbeitsrecht und Datenschutz enge Grenzen gesetzt, so dass sie zu keinen Details Auskunft geben wird.
Mit der Klägerin hat es bereits mehrere Gespräche gegeben. Von Seiten der KVP/PaderSprinter bleibt das Angebot einer für beide Seiten sinnvollen gemeinsamen Aufarbeitung des Themas. Mit dem Beschuldigten wurde ein veränderter Einsatz im Unternehmen vereinbart. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu einzelnen Arbeitnehmenden aus Gründen des Arbeitnehmerdatenschutzes keine weitergehenden Auskünfte erteilen können.
Auch bei der KVP/PaderSprinter sieht man Diskriminierung und Belästigung als nicht duldbares Verhalten an und fühlt sich sowohl der Prävention als auch der Ahndung entsprechender Vorfälle deutlich verpflichtet.
in Allgemein /by Maren Kosak
Die KVP/PaderSprinter steht in den letzten Monaten im Zusammenhang mit Vorwürfen der sexuellen Belästigung verstärkt im öffentlichen Interesse. Die Schadensersatzforderung einer Mitarbeiterin in diesem Zusammenhang, die dem Unternehmen als Arbeitgeber Versäumnisse im Umgang mit einem Vorfall vorwarf, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Gleichwohl nahm die Geschäftsführung das Verfahren und die öffentliche Berichterstattung zum Anlass, die Maßnahmen zum Allgemeinen Gleichbehandlunggesetz (AGG) und zur Unternehmenskommunikation zu überprüfen und zu optimieren.
Aufarbeitung der Vorwürfe
Um mehr über den Inhalt der Vorwürfe zu erfahren, initiierte die Geschäftsführung zahlreiche Treffen mit ehemaligen und aktuellen Mitarbeitenden. Viele solcher persönlicher Gespräche wurden inzwischen geführt. Bei diesen Terminen verdichteten sich die Hinweise auf unangemessene Äußerungen am Arbeitsplatz aus der weiter zurückliegenden Vergangenheit. Diese jetzt zur Sprache gebrachten Vorfälle liegen inzwischen jedoch zu lange zurück, um arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung zu begründen.
Im Zuge der Aufarbeitung hat sich die Geschäftsführung natürlich die Frage gestellt, warum die Betroffenen gezögert hatten, die Vorfälle über die damals schon bestehenden Meldestellen oder direkt an sie heranzutragen. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Mitarbeitenden keinen ausreichend niederschwelligen Weg dazu sahen und womöglich in Einzelfällen auch, dass das Bewusstsein um die Belange des AGG noch zu wenig verinnerlicht war. Die Geschäftsführung bedauert dies für die Vergangenheit und sieht eine Veränderung als ihren Auftrag für die Zukunft an.
Nach Beginn der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung im Sommer 2022 wurden keinerlei neue Vorfälle dieser Art verzeichnet. Das lässt den Schluss zu, dass die damalige Reaktion der Geschäftsführung durchaus positiven Einfluss genommen hat.
Maßnahmen beim PaderSprinter
Den Themen des AGG kam bei der KVP/PaderSprinter bereits vor den Vorwürfen im Sommer 2022 besondere Sorgfalt und Aufmerksamkeit zu. Inzwischen wurden weitere Maßnahmen angestoßen und umgesetzt. Noch während des Gerichtsverfahrens wurde eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat in Kraft gesetzt. Darin wird nicht nur auf die eigens eingerichtete und jetzt erweiterte betriebsinterne Meldestelle, sondern auch auf externe Anlaufstellen hingewiesen. Die bestehenden Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wurden intensiviert, da natürlich der Prävention hohe Priorität zukommt. Dabei wurden die Maßnahmen jeweils auf alle Mitarbeitenden und auch auf die besonderen Anforderungen an Mitarbeitende mit Personalverantwortung angepasst. Ein Projekt zur Weiterentwicklung der internen Kommunikation und Unternehmenskultur soll in Kürze mit externer Begleitung beginnen.
Zukunft der Betroffenen im Unternehmen
Die KVP/PaderSprinter versteht natürlich das öffentliche Interesse an diesem Thema, das eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabenstellung berührt. Insbesondere zur beruflichen Zukunft der Beteiligten kommt es weiterhin zu Nachfragen seitens der Medien. Der KVP/PaderSprinter sind hier von Arbeitsrecht und Datenschutz enge Grenzen gesetzt, so dass sie zu keinen Details Auskunft geben wird.
Mit der Klägerin hat es bereits mehrere Gespräche gegeben. Von Seiten der KVP/PaderSprinter bleibt das Angebot einer für beide Seiten sinnvollen gemeinsamen Aufarbeitung des Themas. Mit dem Beschuldigten wurde ein veränderter Einsatz im Unternehmen vereinbart. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu einzelnen Arbeitnehmenden aus Gründen des Arbeitnehmerdatenschutzes keine weitergehenden Auskünfte erteilen können.
Auch bei der KVP/PaderSprinter sieht man Diskriminierung und Belästigung als nicht duldbares Verhalten an und fühlt sich sowohl der Prävention als auch der Ahndung entsprechender Vorfälle deutlich verpflichtet.