Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internetshop und den Ticketkauf über Mobiltelefone
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Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internetshop und den Ticketkauf über Mobiltelefone
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§ 1 Allgemeines
(1) Die PaderSprinter GmbH, nachfolgend Betreiber genannt, ermöglicht es dem Kunden, Tickets für die Benutzung von Bussen online zu erwerben. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von OnlineTickets und ergänzen die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen speziell für den Ticketshop.
(2) Der Betreiber bedient sich zur Abwicklung des Ticketkaufs (z. B. Webshop, Mobile-App) des IT-Dienstleisters Mentz GmbH, München und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch LogPay). Zu diesem Zweck werden zur Vertragsabwicklung erforderliche personenbezogene Daten an die genannten Dienstleister übermittelt.
(3) Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigter der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
(4) Soweit es den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, sowie die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des WestfalenTarifs (siehe Kapitel 3.5 „Tickets zum Selbstausdruck (Online-Ticket) und Handy-Ticket“).
§ 2 Bestellung
(1) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Internet-Bestellformulars an den Betreiber (URL: ticketshop.padersprinter.de) oder durch Bestätigen des „Kaufen“-Buttons in der Mobile App.
§ 3 Anmeldung
(1) Um ein OnlineTicket erwerben zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei dem Betreiber registrieren:
Internetshop und Mobile App:
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
§ 4 Vertragsabschluss
(1) Der Vertragsabschluss kommt mit dem Betreiber zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung über den gewählten Auslieferungskanal (z. B. E-Mail) als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
§ 5 Kündigung
(1) Der Kunde kann das Kundenkonto gegenüber dem Betreiber jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist elektronisch per E-Mail an handyticket@padersprinter.de oder schriftlich (PaderSprinter GmbH, Barkhauser Straße 6, 33106 Paderborn) kündigen. Offene Forderungen gegenüber dem Kunden (z. B. Abrechnung noch nicht bezahlter Fahrten) bleiben von der Kündigung unbenommen. Der Betreiber kann das Kundenkonto jederzeit schriftlich oder in Textform per E-Mail durch ordentliche Kündigung, jeweils an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse bzw. der vom Kunden hinterlegten E-Mailadresse, unter Einhaltung einer 14-tägigen Frist, kündigen.
§ 6 Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht
(1) Gemäß geltender Tarifbestimmungen sind Widerruf, Rückgabe, Umtausch und Erstattung von Online- und Handy-Tickets ausgeschlossen.
§ 7 Ticketerwerb und Nutzung
(1) Der Kunde muss für die Nutzung des OnlineTickets die dort angebotenen Tickets vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Wird das OnlineTicket erst im Verkehrsmittel angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist.
(2) Die beim Erwerb des Tickets entstehenden Übertragungskosten trägt der Kunde. Mit der Bestellung des Tickets gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Kunden und dem Betreiber durch die Bereitstellung des Tickets zustande, der Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt werden. Für die Gültigkeit des Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT-Dienstleister maßgeblich. Das Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zum sofortigen Fahrtantritt. Erstattungen richten sich nach den Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs.
(3) Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren bei Zahlungsstörungen sowie den gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des WestfalenTarifs. Die Zahlung hat an das Finanzunternehmen zu erfolgen, an den der Betreiber seine Forderung verkauft und abtritt.
(4) Das Ticket auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät oder dem Papierausdruck und das Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Personal des Verkehrsunternehmens vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.
(5) Der Kunde ist für die Lesbarkeit des Tickets sowohl auf dem betriebsbereiten mobilen Endgerät, als auch in Papierform verantwortlich. Dies gilt auch für die Aktualität des Kontrollmediums.
(6) Tickets aus dem elektronischen Vertriebskanal sind nicht übertragbar.
(7) Kann der Kunde den Nachweis des Tickets bei der Ticketkontrolle nicht erbringen, (z. B. infolge eines unlesbaren geknickten Barcode oder einem leeren Akkus etc.), so ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Tarifgebietes.
(8) Es sind bis zu fünf zeitgleich gültige Tickets je Kunde zulässig.
§ 8 Zahlung
(1) Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen.
§ 9 Zahlverfahren und Abrechnung
(1) Der Kunde kann für Bestellungen von Online-Tickets zwischen folgenden Zahlverfahren wählen:
(2) Andere Zahlverfahren sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.
9.1 Einzug
(1) Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend Umsatzübersicht genannt) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Internetshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
9.2 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren
(1) Die Wahl dieses Zahlverfahrens steht voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
(2) Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebenen E-Mail-Adresse.
(4) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(5) Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurück schicken muss. Sofern der Kunde nicht Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
9.3 Zahlung per Kreditkarte
(1) Die Wahl dieses Zahlverfahrens steht voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen über 16 Jahren bedarf es der vorherigen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters.
(2) Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
(3) Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.
(4) Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
(5) Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
(6) Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ nicht unterstützen, wird dieser Punkt übersprungen.
(7) Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von Ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
(8) Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den Webshop einsehen und abrufen.
9.4 Zahlung per PayPal
(1) Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Betreibers.
§ 11 Sachmangelhaftung
(1) Mit Ablieferung der Ware beginnt die gesetzliche Sachmangelhaftung von zurzeit 24 Monaten. Damit Reklamationen möglichst schnell bearbeitet werden können, wird der Kunde gebeten, den Mangel umgehend per E-Mail an die Mail-Adresse handyticket@padersprinter.de des Betreibers zu rügen.
Wir behalten uns das Recht zur einmaligen Ersatzlieferung vor. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatzlieferung besteht nicht. Sofern wir keinen Gebrauch von unserem Recht auf Ersatzlieferung machen, steht dem Kunden das gesetzliche Rücktrittsrecht (Rückgängigmachen des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzen des Kaufpreises) zu.
§ 12 Sorgfaltspflicht, Sperrungen
(1) Das persönliche Passwort ist vom Kunden geheim zu halten.
(2) Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unmittelbar bei dem Betreiber und dem Finanzunternehmen anzugeben.
(3) Stellt der Betreiber oder die Dienstleister einen Missbrauch fest, wird für den Kunden die Nutzung des Internetshops sofort gesperrt. Jeder erfolgte Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die unter der Kundenregistrierung erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Kunden veranlasst.
(4) Für den Fall einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Kunde für weitere OnlineTicket-Käufe gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Kunde in einem Mahnschreiben durch das Finanzunternehmen über die erfolgte Sperrung informiert. In diesem Fall können weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren, auf den Kunden zukommen.
§ 13 Datenschutz
(1) Wir geben Ihre personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf. Mobilfunknummer sowie Daten zu Ihren jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen an die LogPay Financial Services GmbH zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung unserer Forderungen gegen Sie, welche im Zusammenhang mit Ihrem Ticketkauf entstehen, weiter. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse auf unserer Seite besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten der LogPay Financial Services GmbH besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.
(2) Sie können der Übermittlung dieser Daten an die LogPay Financial Services GmbH jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal möglich.
(3) Die datenschutzrechtlichen Informationen der LogPay Financial Services GmbH können Sie unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abrufen.
(4) Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), können Sie der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben wir jede weitere Verarbeitung Ihrer Daten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,
§ 14 Haftung des Betreibers und der Dienstleister
(1) Zum Kauf eines OnlineTickets ist es erforderlich, technische Systeme und Dienstleistungen Dritter einzusetzen. Der Betreiber und seine Dienstleister übernehmen für Endgeräte, Softwareprogramme, Übertragungswege und andere Dienstleistungen Dritter weder eine Gewährleistung noch eine Haftung. Für eine fehlerhafte oder nicht erfolgte Übermittlung des Tickets oder Fehler beim Ausdruck des Tickets übernehmen weder der Betreiber noch die Dienstleister die Haftung, sofern der Fehler nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegt.
(2) Der gesamte Schriftverkehr ist an die genannte Anschrift/Mailadresse zu richten:
PaderSprinter GmbH
Barkhauser Straße 6
33106 Paderborn
05251-6997-222
E-Mail: handyticket@padersprinter.de
Stand: September 2022
Teil B – Ergänzende besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von eTickets des eTarifs (streckenbezogener Tarif) über den PaderSprinter-Ticketshop
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§ 1 Allgemeines
(1) Teil B dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich ausschließlich auf den Verkauf von eTickets im eTarif (im Folgenden eTickets) über den PaderSprinter-Ticketshop.
(2) Mit „eTarif“ im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle im Folgenden ausgezählten eTarife der Verkehrsverbünde und Tarifgemeinschaften in NRW (nachfolgend zusammen als Verkehrsverbund bezeichnet) sowie der Verbünde übergreifende eTarif NRW gemeint.
Im Einzelnen gelten neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher die
(3) Ausgenommen vom eTarif sind Taxen und On-Demand-Verkehre. Die eTickets gelten auf den Linien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in allen zuschlagfreien Zügen (RB, RE, S-Bahn), sofern diese nicht im Fahrplan oder durch Aushang von der Benutzung mit Fahrausweisen nach dem eTarif ausgeschlossen sind. Zuschlagpflichtige Züge der DB AG (IC/EC, ICE), die zur Benutzung nach dem eTarif freigegeben sind, werden gesondert bekannt gegeben.
§ 2 Vertragsschluss / Kundeninformationen bei Erwerb eines eTickets
(1) Die über den PaderSprinter-Ticketshop angebotenen eTickets stellen kein verbindliches Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB dar, vielmehr handelt es sich um eine Aufforderung an den Kunden zur Aufgabe einer verbindlichen, zahlungspflichtigen Bestellung.
(2) Durch den Kunden wird mittels der Betätigung des Buttons „Check-In“ der Wunsch zum Start einer Fahrt mit der Abrechnung über den eTarif abgegeben. Im Verlauf des Buchungsvorgangs werden durch den Kunden die Daten zur Fahrt einschließlich weiterer Angaben (wie z. B. Mitfahrer, Fahrradmitnahme) angegeben.
Mit einem Klick auf den Button „Check-In“ akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung. Im daraufhin angezeigten Pop-up-Fenster gibt der Kunde durch den Klick auf den „Zahlungspflicht bestellen-Button“ eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das gewünschte eTicket ab.
(3) Das Angebot des Kunden über ein eTicket in der App wird durch die PaderSprinterGmbH durch Übermittlung des Barcodes an das Mobilfunkgerät (Smartphone) des Kunden angenommen. Die Berechnung des Fahrpreises wird nachfolgend in Ziffer 5 (Teil B) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt.
(4) Nach dem Auswählen des Buttons „Check-Out“ werden dem Kunden die Bestelldaten in der App angezeigt. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt bei Bedarf die Ankunftshaltestelle zu korrigieren. Mit erneutem Auswählen des Buttons „Check-Out“ wird die Fahrtberechtigung ungültig und die Fahrt beendet. In der App wird das erfolgreiche Check-Out angezeigt mit den zugrundeliegenden Fahrtdaten sowie dem Endpreis für die Fahrt. Gleichzeitig erhält der Kunde eine E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse mit der ihm Startzeit, Starthaltestelle, Beendigungszeit und Beendigungshaltestelle sowie Angabe des Preises. Die Abrechnung erfolgt über das vom Kunden im Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel.
§ 3 Berechnung des Ticketpreises beim eTicket
(1) Der Ticketpreis eines eTickets berechnet sich nach einem entfernungsabhängigen eTarif. Die zurückgelegte Fahrtstreckte wird im eTarif mittels GPS-Tracking ermittelt. Das Tracking startet nach Bestätigung des Fahrtantritts (Check-In) und Auslieferung des Barcodes in die App. Das Tracking endet mit dem, vom Kunden manuell vorzunehmenden, Check-Out (Beendigung der Fahrt). Die Berechnungsmodalitäten sind in den Tarifbestimmungen zum jeweiligen eTarif festgelegt. Sofern der Kunde keinen manuellen Check-Out vornimmt, wird das Tracking fortgesetzt. Das Tracking wird erst automatisch beendet, wenn 420 Minuten überschritten werden oder nach Verlassen des unter Ziffer 5 Abs. 5 beschriebenen Gültigkeitsbereichs. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Berechnung der Fahrtstrecke.
(2) Zur Nutzung des eTickets ist es zwingend notwendig, dass während der gesamten Fahrtstrecke das GPS-Tracking einschließlich mobiler Datennutzung in dem jeweiligen Mobilfunkgerät (Smartphone) aktiviert ist. Ein Ausschalten des GPS-Trackings/mobiler Datennutzung führt zur Beendigung der Fahrt und damit zum Erlöschen der Fahrterlaubnis mit der Rechtsfolge, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Hieraus können sich weitere Forderungen des Verkehrsunternehmens (insbesondere die Erhebung eines erhöhten Beförderungsentgeltes) ergeben.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass während der gesamten Nutzungsdauer (Fahrtstrecke) das Mobilfunkgerät in Betrieb und die Mobiledatenübertragung aktiviert ist. Eine technische Nichtverfügbarkeit des Mobilfunkgeräts geht zu Lasten des Kunden.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass alle manuell von ihm erfassten Daten (insbesondere Start- und Endpunkt der Fahrt, Angaben zu Mitfahrern, Angaben zur Fahrradmitnahme oder weitere für die Preisberechnung relevante Angaben, die in der App abgefragt werden) wahrheitsgemäß erfolgen. Sollten dem Kunden nachtäglich Fehler oder falsche Eingaben auffallen, so hat er unverzüglich das Verkehrsunternehmen hierüber in Textform zu informieren, damit dieses eine Korrektur veranlassen kann.
(5) Der Gültigkeitsbereich der erworbenen eTickets richtet sich nach den zugrundeliegenden Tarifbestimmungen.
(6) Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der App und den Erwerb von eTickets sind Teil C dieser AGB zu entnehmen.
§ 4 Berechnung des Ticketpreises beim eTicket
(1) Das eTicket ist unmittelbar nach Start des Check-Ins und Erhalt des Barcodes gültig und wird elektronisch auf dem Mobilfunkgerät des Kunden bereitgestellt. eTickets können ausschließlich zum unmittelbaren Fahrtantritt genutzt werden.
(2) Vor dem Betreten des Fahrzeugs und je nach den örtlichen Umständen bereits vor Betreten von Bahnsteigen/ Bahnanlagen/ Haltestellen, hat sich der Kunde von der Aktivierung des gültigen eTickets zu überzeugen. Der Barcode des Tickets wird unmittelbar nach dem erfolgreichen „Check-In“ in der App angezeigt. Der Barcode kann alternativ unter „Tickets“ – „meine Tickets“ angezeigt werden. Das eTicket muss bereits vor Antritt der Fahrt erworben worden sein. Nach Fahrtantritt erworbene eTickets werden nicht anerkannt. Gemäß den jeweils geltenden Beförderungsbedingungenen und Tarifbestimmungen des eTarifs der unter Ziffer 3 Abs. 2 (Teil B) genannten Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen kann in diesen Fällen vom Nutzer ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben werden.
(3) Zu Kontrollzwecken ist das eTicket auf dem betriebsbereiten Mobilfunkgerät des Kunden während der Fahrt ständig aktiv zu halten und insbesondere das GPS-Signal einschließlich der mobilen Datenübertragung dauerhaft zu aktivieren.
(4) Bei der Fahrkartenkontrolle hat der Kunde nach Aufforderung durch das Prüfpersonal das Mobilfunkgerät mit der auf dem Display angezeigten Fahrtberechtigung (Barcodes) bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Mobilfunkgerätes, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Textinhaltes des eTickets ist der Kunde verantwortlich. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des eTickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges (e)Ticket erworben werden.
(5) Kann der Kunde bei der Fahrkartenkontrolle kein gültiges eTicket vorlegen, wird dies zunächst als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis gemäß den Bestimmungen des eTarifs sowie den Beförderungs- und Tarifbestimmungen der angeschlossenen Verkehrsverbünde gewertet. Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich gemäß der geltenden Beförderungsbedingungen, wenn der Kunde innerhalb einer Woche nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen eTickets war.
(6) Eine Übertragung der erworbenen eTickets auf ein anderes Mobilfunkgerät zur Nutzung durch den Kunden ist nicht möglich und nicht gestattet.
§ 5 Stornierung und Erstattung beim eTicket
(1) Die Stornierung einer einmal angetretenen Fahrt ist nicht möglich. Der Kunde hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Fahrt durch ein Check-Out zu beenden. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung der Fahrt vom Startpunkt bis zum Endpunkt der Fahrt. Sofern ein Check-Out an der Starthaltestelle, also vor dem Antritt der Fahrt erfolgt, wird keine Fahrt in Rechnung gestellt.
(2) Erstattungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Stellen der Kunde nach der Fahrt fest, dass durch die Applikation ein unkorrekter Tarif berechnet oder eine durch eine betriebsbedingte Störung erhöhte Preisberechnung in Rechnung gestellt wurde, so hat der Kunde dies innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Fahrt dem Kundenservice der PaderSprinter GmbH schriftlich zu melden. Stellt der Kundenservice fest, dass den Kunden ohne eigenes Verschulden ein unkorrekter Preis berechnet wurde, wird ihnen der Differenzbetrag zum korrekten Preis zurückerstattet.
(3) Die PaderSprinter GmbH hat in diesen Fällen eine Frist von 30 Tagen, um den Nachweis zu prüfen und das Erstattungsersuchen zu bearbeiten. Bei schwierigen Fallgestaltungen kann diese Frist durch die PaderSprinter GmbH auf maximal 90 Tage verlängert werden. Der Kunde wird hierüber unterrichtet. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle Nahverkehr oder die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO anzurufen und eine Klärung über diesem Wege herbei zu führen. Um den gesetzlichen Anforderungen zur Speicherung von Daten gerecht zu werden, werden personenbezogene Daten (Bewegungsdaten) innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Fristen gelöscht. Näheres ist der Datenschutzerklärung zu entnehmen. Die Erstattungen sind nach Löschung der Daten ausgeschlossen.
(4) Sofern die PaderSprinter GmbH aufgrund von Analysen die im Hintergrundsystem stattfinden Fehler in der Abrechnung feststellt, wird das Verkehrsunternehmen unaufgefordert eine Korrektur der Abrechnung vornehmen und den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Korrekturbuchungen werden durch die PaderSprinter GmbH auf das aktuell hinterlegte Zahlungsmedium veranlasst.
Stand: September 2022