Aufgrund gravierender Sicherheitsbedenken wird ab dem 01.04.2024 die Mitnahme von Elektrotretrollern in unseren Bussen untersagt. Damit folgen wir einer jüngsten Empfehlung des Branchenverbandes VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen).
Gefahr durch Akku-Brände
Aus dem europäischen Ausland, unter anderem aus London, Barcelona und Madrid, wurden mehrere Fälle gemeldet, in denen die Akkus der beliebten, sogenannten E-Scooter in Brand geraten waren. Derzeit gelten keine einheitlichen Sicherheitsvorschriften für diese Kurzstreckenfahrzeuge und die exponierte Positionierung der verbauten Lithium-Ionen-Akkus an den E-Tretrollern begünstigt die Brand- und Explosionsgefahr. Im geschlossenen Raum von Bahnen und Bussen besteht in solchen Fällen für die Fahrgäste besondere Verletzungsgefahr auch durch Rauchentwicklung und giftige Dämpfe.
Andere Elektrofahrzeuge sind nicht betroffen
Für E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile (oft ebenfalls als E-Scooter bezeichnet) gilt dieses Mitnahmeverbot nicht, da für deren Akkus bereits deutlich höhere Sicherheitsstandards gelten und sie somit kein solches Sicherheitsrisiko erkennen lassen.
Nachbesserungen möglich und notwendig
Elektrotretroller erfreuen sich großer und steigender Beliebtheit, gerade auch in Verbindung mit der Nutzung von ÖPNV-Angeboten. Das aktuelle Mitnahmeverbot wird daher bis auf weiteres ausgesprochen und soll nach ausreichender Nachbesserungen bei den Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.
in Allgemein /by Heike Haase
Aufgrund gravierender Sicherheitsbedenken wird ab dem 01.04.2024 die Mitnahme von Elektrotretrollern in unseren Bussen untersagt. Damit folgen wir einer jüngsten Empfehlung des Branchenverbandes VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen).
Gefahr durch Akku-Brände
Aus dem europäischen Ausland, unter anderem aus London, Barcelona und Madrid, wurden mehrere Fälle gemeldet, in denen die Akkus der beliebten, sogenannten E-Scooter in Brand geraten waren. Derzeit gelten keine einheitlichen Sicherheitsvorschriften für diese Kurzstreckenfahrzeuge und die exponierte Positionierung der verbauten Lithium-Ionen-Akkus an den E-Tretrollern begünstigt die Brand- und Explosionsgefahr. Im geschlossenen Raum von Bahnen und Bussen besteht in solchen Fällen für die Fahrgäste besondere Verletzungsgefahr auch durch Rauchentwicklung und giftige Dämpfe.
Andere Elektrofahrzeuge sind nicht betroffen
Für E-Bikes, Elektro-Rollstühle und vierrädrige Elektromobile (oft ebenfalls als E-Scooter bezeichnet) gilt dieses Mitnahmeverbot nicht, da für deren Akkus bereits deutlich höhere Sicherheitsstandards gelten und sie somit kein solches Sicherheitsrisiko erkennen lassen.
Nachbesserungen möglich und notwendig
Elektrotretroller erfreuen sich großer und steigender Beliebtheit, gerade auch in Verbindung mit der Nutzung von ÖPNV-Angeboten. Das aktuelle Mitnahmeverbot wird daher bis auf weiteres ausgesprochen und soll nach ausreichender Nachbesserungen bei den Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgehoben werden.