Hinweisgeberschutzgesetz
Der PaderSprinter hat zum Hinweisgeberschutzgesetz eine Meldestelle eingerichtet. Diese bietet den Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Kunden und weiteren Anspruchsgruppen des PaderSprinter eine zentrale Anlaufstelle, um auf Fehlverhalten hinzuweisen. Ziel ist es, etwaige Verstöße aufzudecken und zu unterbinden und Hinweisgeber sowie deren Unterstützer zu schützen.
Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nur für die Meldung von Rechtsverstößen genutzt werden kann, die unter den Schutzbereich des HinSchG fallen. Das sind unter anderem:
- Straftaten, beispielsweise Korruption, Diebstahl, Betrug und ähnliches,
- Verstöße gegen Vorschriften des Umweltrechts, des Strahlenschutzes und der kerntechnischen Sicherheit,
- Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und der Vertraulichkeit der (elektronischen) Kommunikation und zur Sicherheit in der Informationstechnik,
- Verstöße gegen Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen,
- Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.