Nutzung des PaderSprinter-Ticketshops
Soweit Sie die auf unseren Webseiten oder in unserer App angebotenen Leistungen, wie etwa kostenpflichtige Kauf von Tickets, in Anspruch nehmen wollen, ist es nötig, dass Sie dazu weitere personenbezogene Daten angeben. Einzelheiten hierzu können den nachfolgenden Regelungen entnommen werden.
1.) Datenverarbeitung zwecks Vertragsabschluss im PaderSprinter-Ticketshop
Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns während des Buchungsprozesses (Ticket-Kauf) zur Verfügung stellen, sind für einen Vertragsabschluss mit uns erforderlich (z.B. Angaben zum Vertragspartner) bzw. gesetzlich notwendig (z.B. Steuervorschriften). Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit Ihnen nicht geschlossen werden könnte. Die Verarbeitung Ihrer eingegebenen Daten erfolgt also für den Zweck der Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Wesentlichen Finanzdienstleister (z.B. Zahlungsdienstleister), IT-Dienstleister (insb. Hosting), andere Verkehrsunternehmen (im Rahmen der Ticketprüfung), Auskunfteien, Rechtsbeistände, Behörden (Gerichte, Polizei, Finanzämter), Steuer- und Wirtschaftsprüfer, Call-Center (Kundendialog) sowie Markt- und Meinungsforschungsunternehmen (soweit eine Einwilligung vorliegt) mit denen wir entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen haben. Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten speichern wir bis zum Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs- und ggf. vertraglichen Garantiefristen. Die nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Daten bewahren wir für die gesetzlich bestimmten Zeiträume auf, regelmäßig zehn Jahre (vgl. § 257 HGB, § 147 AO). Die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen verarbeiteten Daten werden gelöscht, sobald die Maßnahmen durchgeführt wurden und es erkennbar nicht zu einem Vertragsschluss kommt.
2.) Daten und Datenkategorien, die verarbeitet werden
Nachfolgend erfolgt die Aufstellung der Daten und Datenkategorien die im Wesentlichen verarbeitet werden:
Personenbezogene Stammdaten (Personenstammdaten):
- Vor- und Nachnamen
- Rechnungsadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- E-Mail-Adresse
- Ihre Kunden-ID
- Teilnahme Marktforschung ja/nein
- Werbung ja/nein
Sicherheitsdaten:
- Passwort
- Sicherheitsabfrage
Im Rahmen des eTarifs werden zusätzlich die folgenden Daten verarbeitet:
- Reise-ID
- Kunden-ID
- Kundenvertragspartner
- Nutzer
- Periode
- Quell-Zeit
- Ziel-Zeit
- Quell-Halt
- Ziel-Halt
- Wagenklasse
- Luftlinie
- Luftlinie (gerundet)
- Streckenlänge
- Streckenlänge (gerundet)
- Grundpreis
- Arbeitspreis
- Leistungspreis
- Basispreis
- Zubuchungspreis 1. Klasse
- Fahrtendeckelpreis 2. Klasse
- Fahrtendeckelpreis Zubuchung 1. Klasse
- Tagesdeckelpreis 2. Klasse
- Tagesdeckelpreis Zubuchung 1. Klasse
- Regelpreis
- Normalpreisstufe
- Deckelzeitraum abgeschlossen
- Preisdeckel-Art
- Preisdeckelfaktor auf Basispreis
- Preisdeckelfaktor auf Zubuchungspreis 1. Klasse
- Preisdeckelfaktor auf Regelpreis
- Buchungsvorgang
- EA-Verfahren
- Liste der Reiseabschnitte
- Liste der Reisefehler
3.) Im Rahmen der Leistungserbringung können die folgenden Dienstleister Zugriff auf Informationen erhalten:
-
- MENTZ GmbH (IT-Dienstleister)
Grillparzerstraße 18, 81675 München, info@mentz.net,
Telefon +49 89 418680
- SpaceNet AG (IT-Dienstleister, Sub-Unternehmer MENTZ)
Joseph-Dollinger-Bogen 14, 80807 München, info@space.net
Telefon +49 89 323560
- Sic[!]sec GmbH (Informationssicherheit, Sub-Unternehmer MENTZ)
Schießsstraße 44, 85253 Erdweg, info@sicsec.de
Telefon +49 81424425032
- Amazon Web Services (IT-Dienstleister, Sub-Unternehmer MENTZ)
38 Avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxembourg
OpenStreetMap Foundation (Kartendienstleister, Sub-Unternehmer MENTZ)
132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands B72 1JU, Großbritannien
- LogPay (Finanzdienstleister)
Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn, customer@logpay.de,
Telefon +800 0000 2030
Im Rahmen des Vertrages zur gemeinsamen Verantwortlichkeit (Artikel 26 DSGVO) erhalten die folgenden Vertragspartner Zugriff auf Informationen:
-
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen, info@vrr.de
Telefon +49 209 15840
- Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS)
Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM)
Glockengasse 37 – 39, 50667 Köln, info@vrs.de oder kcm-nrw@vrs.de
Telefon +49 221 208080
- Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV)
Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen, info@avv.de
Telefon +49 241 968970
- WestfalenTarif GmbH (ZWL)
Willy-Brandt-Platz 2, 36602 Bielefeld, info@westfalentarif.de
Telefon +49 521 55766644
4.) Einbindung von Kartenmaterial
Wir binden Kartenmaterial von OpenStreetMap ein. Bei OpenStreetMap handelt es sich um ein Projekt der OpenStreetMap Foundation, 132 Maney Hill Road, Sutton Coldfield, West Midlands B72 1JU, Großbritannien, das frei nutzbare Geodaten sammelt und in einer Datenbank zur freien Nutzung vorhält. Bei Interaktionen (wie z.B. die Suche nach Haltestellen) wird eine Verbindung zu den Servern der OpenStreetMap Foundation hergestellt und Daten zur OpenStreetMap Foundation übertragen, um eingebetteten Karten anzuzeigen. Weitere Informationen zum Datenschutz im Zusammenhang mit OpenStreet Map finden Sie in der Datenschutzinformation der OpenStreetMap Foundation.
Beim Verbindungsaufbau zum Anzeigen der Karten werden folgende Daten an Server von OpenStreetMap übermittelt:
-
- IP Adresse,
- verwendeter Browser und Gerät,
- Betriebssystem,
- Webseite, von der Sie auf die Seite der OpenStreetMap Foundation weitergeleitet wurden (referring web page) und
- Datum und Uhrzeit des Besuchs der Webseite.
Falls Sie einen Benutzer-Account bei OpenStreetMap haben und bei dem Besuch unserer Webseite dort eingeloggt sind, werden zusätzlich folgende Daten an die Server von OpenStreetMap übertragen:
-
- User ID,
- E-Mail-Adresse, die mit ihrem Account assoziiert wird und
- vom Benutzer blockierter Inhalt und assoziierte Nachrichten.
Die Einbindung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da die Einbindung der Karten im Rahmen der Darstellung der Fahrt erfolgt und einen vertraglichen Bestandteil darstellt.
5.) Datenverarbeitung zur Berechnung des Fahrpreises
Zur Berechnung des Fahrpreises wird ein personalisiertes Bewegungsprofil der Fahrt erstellt. Hierzu wird fortlaufend die GPS-Position getrackt und verarbeitet. Die Berechnung erfolgt in einer separaten Datenbank. Die Verknüpfung mit den Kundenstammdaten erfolgt über die Kunden-ID. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
6.) Datenverarbeitung zum Buchen der Käufe und Bezahlen
Der Kauf wird nach Buchhaltungsregeln in der Datenbank des Padersprinter-TicketShops gebucht. Der zu zahlende Betrag wird an den Finanzdienstleister weitergegeben. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO. Beim Buchen werden im Wesentlichen gespeichert
-
- Finanzinformationen (verkürzte IBAN/CC Nummer
- Finanzdienstleister
- Kunden ID, Zahlungsart)
- Ihre Kunden-ID
- Bestellungs-ID
- Bestelldatum und Bestellstatus
- Angaben zum Verkehrsbund
- Angaben über Gesamtpreis der gekauften Tickets sowie Informationen zum Ticket (Ticket ID, Gültigkeit, Geltungsbereich, Zone, Starthaltestelle, Tickettyp, verfügbare/verbrauchte Einheiten, Preisstufe, Barcode, Kategorie (Klasse), Tarif, Produktnummer, EAV Code, Erstattung).
7.) Datenverarbeitung im Kunden-Support und internen Stellen des Verkehrsunternehmens
Zur Klärung von technischen Problemen können personenbezogene Daten, Abrechnungsdaten und Bewegungsdaten durch den IT-Dienstleister oder durch interne Stellen verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist notwendig, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
Im Rahmen des Kunden-Supports werden personenbezogenen Daten, Abrechnungsdaten und Bewegungsdaten durch Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens verarbeitet. Die Verarbeitung dient der Klärung von abrechnungstechnischen Fragestellungen. Die Verarbeitung ist notwendig, um die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
Daneben können die Daten zur Aufdeckung von Abrechnungsbetrug oder vergleichbaren Fallgestaltungen durch die hierfür verantwortliche, interne Stelle des Verkehrsunternehmens verarbeitet werden. In besonderen Fällen können hierzu auch externe Spezialisten (z.B. Forensiker von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) beauftragt werden. Die Verarbeitung erfolgt, um wirtschaftlichen Schaden von unseren Kunden und vom Unternehmen abzuwenden. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO.
Im Rahmen der Erstellung von internen Statistiken und Reports hinsichtlich der Nutzung der App, der Nutzung und der Wirkung des eTarifs sowie weiterer Fragestellungen werden Daten verarbeitet. Die Statistiken werden regelmäßig anonymisiert erstellt. In Einzelfällen besteht jedoch die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO.
8.) Datenverarbeitung zur Einahmeaufteilung
Aufgrund gegenseitiger Verträge dürfen die beteiligten Verkehrsunternehmen Tickets aus anderen Tarifräumen und anderen Beförderungsgebieten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung verkaufen. Somit übernehmen die verkaufenden Verkehrsunternehmen die Rolle des Kundenvertragspartners.
Damit die Verkehrsunternehmen, welche die physische Beförderungsdienstleistung erbringen, die Einnahmen entsprechend der erbrachten Leistung erhalten, bedarf es einer Einnahmeaufteilung. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO.
Hierzu erfolgt eine Datenübermittlung, bei Verkäufen im Rahmen der eTarife der einzelnen Verbünde, durch die BOGESTRA an den VRR, dem VRS, dem AVV und der ZWL da diese im jeweiligen Verantwortungsbereich die Einnahmeaufteilung durchführen. Hierzu wurden Verträge zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO zwischen dem VRR, dem VRS, dem AVV, der ZWL und der BOGESTRA geschlossen.
Bei Fahrten, welche über mehrere Tarifräume erfolgt sind (eTarif NRW) übernimmt das KCM (Kompetenzcenter Marketing) als eine Fachabteilung des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) die Einnahmeaufteilung.
Hierzu erfolgt eine Datenübermittlung bei Verkäufen durch die BOGESTRA an das KCM, welches bei tarifraumübergreifenden Fahrten die Einnahmeaufteilung durchführt. Hierzu wurde ein Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Artikel 26 DSGVO zwischen dem KCM und der BOGESTRA geschlossen.
9.) Datenverarbeitung zum Mindererlösausgleich
Aufgrund der Struktur des eTarifs besteht eine finanzielle Unterdeckung in Bezug auf die bestehende, klassische Tarifstruktur. Es besteht ein berechtigtes Interesse des Verkehrsunternehmens am Ausgleich dieser Unterdeckung durch die öffentliche Hand. Zur Durchführung der notwendigen Berechnungen werden Daten übermittelt. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Daten können an die folgenden Partner übermittelt werden:
-
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen, info@vrr.de
Telefon +49 209 15840
- Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS)
Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM)
Glockengasse 37 – 39, 50667 Köln, info@vrs.de oder kcm-nrw@vrs.de
Telefon +49 221 208080
- Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV)
Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen, info@avv.de
Telefon +49 241 968970
- WestfalenTarif GmbH (ZWL)
Willy-Brandt-Platz 2, 36602 Bielefeld, info@westfalentarif.de
Telefon +49 521 55766644
10.) Datenverarbeitung zum Tarif-Controlling und zur Tarif-Kalkulation
Der eTarif NRW sowie die eTarife des VRR, VRS, AVV und ZWL stellen ein zusätzliches Produkt im gesamten Ticketportfolio des VRRs bzw. der Verkehrsverbünde in NRW dar.
Zur kaufmännischen Prüfung der Auswirkung dieser Tarife auf die übrigen Tarife bzw. der Tariflandschaft erfolgt ein umfassendes Controlling der Tarife. Hierzu werden die Abrechnungsdaten an den VRR, dem VRS, dem AVV und der ZWL, zum Controlling der eTarife in den Verbünden sowie an das KCM zur Controlling des eTarifs NRW übermittelt. Das Tarif-Controlling stellt die Basis für die Tarif-Kalkulation dar. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO.
Die übermittelten Daten beinhalten keine Personenstammdaten. Aufgrund der Übermittlung der Kunden-ID sowie den Zeit-Raum-Bezüge der Fahrten, kann, bei einer Zusammenführung dieser Daten mit den Abrechnungsdaten und den Personenstammdaten, welche bei den Verkehrsunternehmen gespeichert sind, eine Re-Personalisierung erfolgen.
Aufgrund dieser Re-Personalisierung kann ein zeitliches und räumliches Bewegungsprofil aller durchgeführten Fahrten des Kunden personalisiert erstellt werden. Um dies zu unterbinden, sind die Datenbestände beim VRR, beim VRS, beim AVV, bei der ZWL und dem KCM strickt von den Datenbeständen der Verkehrsunternehmen, bei denen die Personenstammdaten verarbeitet werden, getrennt.
11.) Datenverarbeitung zur Markt- und Meinungsforschung
Meinungsforschung verwendet werden. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Verkehrsunternehmen widerrufen werden. In diesem Fall leitet das Verkehrsunternehmen den Widerspruch unverzüglich an das KCM und dem VRR AöR weiter. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO.
Bei einer Einwilligung in die Markt- und Meinungsforschung werden im Rahmen des eTarifs NRW die Personenstammdaten sowie weitere Informationen durch das Verkehrsunternehmen an das KCM und im Rahmen des eTarifs VRR an den VRR AöR übermittelt.
Bei der Datenübermittlung im Rahmen der Markt- und Meinungsforschung wird die Trennung der personenbezogenen Stammdaten (u.a. Name, Vorname, Anschrift), von den Abrechnungsdaten und den Bewegungsdaten aufgehoben. Im Rahmen der Markt- und Meinungsforschung kann somit ein vollständiges zeitliches und räumliches Bewegungsprofil, sowie ein individuelles Nutzerprofil (u.a. abgerechnete Tickets, Zubuchungen, Wagenklassen etc.) erstellt und dem Kunden personalisiert zugeordnet werden.
Bei der Durchführung der Markt- und Meinungsforschung können durch das KCM oder den VRR AöR weitere Dienstleister eingebunden werden. Die Verantwortung für die Auswahl und Beauftragung obliegt dem KCM bzw. dem VRR AöR. Hierauf hat das Verkehrsunternehmen keinen Einfluss.
Datenbereitstellung zur Erfüllung eines Beförderungsvertrags
Die im Rahmen der Erbringung einer Beförderungsleistung durch das jeweilige Verkehrsunternehmen durchgeführte Datenverarbeitung (z.B. bei der Fahrkartenkontrolle) unterfällt den entsprechend anzuwendenden Datenschutzinformationen des Verkehrsunternehmens. Diese können vom Nutzer auf der Internetseite des betroffenen Verkehrsunternehmens, mit dem ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wird, eingesehen werden.
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten auf dem ausgestellten Ticket an das betroffene Verkehrsunternehmen zum Zwecke der Fahrkartenkontrolle erfolgt zur Erfüllung des mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmens geschlossenen Vertrages (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) sowie zur Erfüllung des berechtigten Interesses des betroffenen Verkehrsunternehmens an einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Werbung
Sofern eine Einwilligung erteilt wird, können die Daten für Werbung verwendet werden. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a DSGVO. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Textnachricht an das Verkehrsunternehmen widerrufen werden.
Sicherheitsmaßnahmen
Wir treffen organisatorische, vertragliche und technische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik, um sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und um damit die durch uns verarbeiteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehört insbesondere die verschlüsselte Übertragung von Daten zwischen Ihrem Browser und unserem Server.
Wesentliche Bestandteile der Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung
Gemäß Artikel 26 Absatz 2 DSGVO informieren wir an dieser Stelle über die wesentlichen Bestandteile der Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortung. Diese wird vor Durchführung der Datenübermittlung an die Partner abgeschlossen.
1.) Gegenstand, Parteien und Dauer des Joint-Controller Vertrages
Regelung zum Vertragsgegenstand, der Rechten und Pflichten der Parteien sowie der Dauer des Vertrages.
2.) Einzelheiten zu den gemeinsamen Datenverarbeitungen
Diese sind im vorstehenden Teil im Wesentlichen beschrieben.
3.) Parteien
Die Parteien sind:
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR)
Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen, info@vrr.de
Telefon +49 209 15840
- Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH (VRS)
Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM)
Glockengasse 37 – 39, 50667 Köln, info@vrs.de oder kcm-nrw@vrs.de
Telefon +49 221 208080
- Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV)
Neuköllner Straße 1, 52068 Aachen, info@avv.de
Telefon +49 241 968970
- WestfalenTarif GmbH (ZWL)
Willy-Brandt-Platz 2, 36602 Bielefeld, info@westfalentarif.de
Telefon +49 521 55766644
- PaderSprinter GmbH
Barkhauser Straße 6, 33106 Paderborn
Telefon +49 5251 6997 222
Sowie weitere Verkehrsunternehmen aus NRW, diese sind jedoch keine direkten Vertragspartner der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH und werden an dieser Stelle nicht aufgeführt. Es erfolgt kein Datenaustausch zwischen den Verkehrsunternehmen untereinander.
4.) Beitritt zu dem Joint-Controller-Vertrag
Der Beitritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des jeweiligen Verkehrsunternehmens gegenüber den Vertragsparteien.
5.) Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen
Es wird geregelt, dass eine Datenverarbeitung der Vertragspartner ausschließlich bei Vorliegen der Rechtmäßigkeit gemäß der DSGVO erfolgen darf.
6.) Verantwortlichkeit und deren Abgrenzung
Die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist im Wesentlichen im vorstehenden Teil wiedergegeben.
7.) Betroffenenrechte
Die Betroffenenrechte können jederzeit gegenüber dem Verkehrsunternehmen ausgeübt werden. Die Betroffenenrechte sind umfassend im vorderen Teil dieser Datenschutzerklärung dargestellt.
8.) Gegenseitige Unterstützungs- und Informationspflichten
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Unterstützung und Information.
9.) Datenschutzmaßnahmen, u.a. Löschen
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Durchführung der notwendigen Datenschutzmaßnahmen und insbesondere zur Datenlöschung, gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
10.) Einsatz von Auftragsverarbeitern
Bei der Beauftragung von Auftragsverarbeiter werden insbesondere die Operativen Verantwortlichen mit diesen angemessenen Regelungen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit zu vereinbaren.
11.) Haftung
Regelungen zur Haftung im Innenverhältnis der Vertragsparteien.